Der Denkmalschutz für die „Alte“ Höhe

Am 1. Dezember 1981 feiert die Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge das 75-jährige Bestehen. 1983 wird ein Teil der Häuser am Lührmannwald abgerissen. Es werden neue Häuser gebaut. Der Aufsichtsrat der Stiftung möchte eine Museumswohnung errichten.

Sechs Jahre später, 1987, wird ein Großteil der „Alten“ Margarethenhöhe unter Denkmalschutz gestellt. Das bedeutet, dass die Häuser dort als Denkmal gelten. Somit sollen sie an alte Zeiten erinnern und dürfen nicht abgerissen oder umgebaut werden.

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